Psychologische Diagnostik
Psychische Belastungen können sich bei Kindern und Jugendlichen sehr unterschiedlich zeigen. Eine sorgfältige Diagnostik hilft dabei, Beschwerden besser zu verstehen, mögliche Ursachen einzuordnen und geeignete Behandlungsschritte zu planen.
Dabei wird nicht nur auf einzelne Symptome geschaut. Auch die Entwicklung, die aktuelle Lebenssituation, vorhandene Stärken sowie das familiäre und schulische Umfeld werden berücksichtigt.
Ablauf der Diagnostik
1. Erstgespräch
Im ersten Gespräch werden die aktuellen Beschwerden, die bisherige Entwicklung und die konkrete Fragestellung besprochen. Bei Kindern werden die Eltern oder Sorgeberechtigten in der Regel einbezogen.
2. Diagnostische Untersuchung
Je nach Fragestellung kommen Gespräche, standardisierte Fragebögen, Verhaltensbeobachtungen und psychologische Testverfahren zum Einsatz.
Gegebenenfalls werden auch Einschätzungen aus Schule, Kindergarten oder anderen wichtigen Lebensbereichen
berücksichtigt. Dies erfolgt nur nach vorheriger Absprache und mit entsprechender Einwilligung.
3. Auswertung und Einordnung
Die Ergebnisse werden nicht anhand eines einzelnen Tests beurteilt. Entscheidend ist die gemeinsame Betrachtung aller Informationen, Beobachtungen und Untersuchungsergebnisse.
4. Befundgespräch
Nach Abschluss der Diagnostik werden die Ergebnisse verständlich erklärt. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche weiteren Schritte empfohlen werden.
Diagnostik und Kostenübernahme
Eine diagnostische Abklärung, zum Beispiel bei Verdacht auf ADHS oder eine Autismus-Spektrum-Störung, kann im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgen, sofern sie für die Behandlungsplanung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang können die Leistungen bei gesetzlich Versicherten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die psychotherapeutische Versorgung der GKV umfasst die diagnostische Abklärung eines möglichen Behandlungsbedarfs.
Diagnostik als Selbstzahlerleistung
Eine psychologische Diagnostik kann auch unabhängig von einer Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Wenn ausschließlich eine diagnostische Abklärung gewünscht wird, biete ich diese als Selbstzahlerleistung einschließlich Auswertungsgespräch und schriftlicher Befundung an. Eine solche isolierte Diagnostik kann ich in meiner Praxis nicht als einzelne Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.